Howi Glanzmanufaktur
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der howi Glanzmanufaktur (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") im Bereich der Fahrzeugaufbereitung und Innenraumreinigung.

§ 2 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Fahrzeugaufbereitungsleistungen, insbesondere Innenraumreinigung, Polsterreinigung, Lederreinigung und -pflege, Kunststoffpflege, Scheibenreinigung, Tiefenreinigung sowie Geruchsbeseitigung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Paket (Basic, Premium oder Exklusiv) oder einer individuellen Vereinbarung.

§ 3 Terminvereinbarung

Termine werden nach Eingang der Anfrage individuell vereinbart. Der Auftragnehmer bemüht sich um zeitnahe Rückmeldung. Ein verbindlicher Termin kommt erst durch schriftliche oder mündliche Bestätigung zustande. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen.

§ 4 Preise und Zahlung

Die angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung in bar oder per Überweisung, sofern keine andere Zahlungsart vereinbart wurde. Bei Zusatzleistungen, die über das gebuchte Paket hinausgehen, werden diese vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert berechnet.

§ 5 Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen können wir eine angemessene Ausfallpauschale bis zu 50 % des vereinbarten Preises verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vorbestehende oder verdeckte Schäden am Fahrzeug liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, sofern diese nicht von uns verursacht wurden.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen. Beanstandungen sind unmittelbar bei Fahrzeugübergabe mitzuteilen. Bei berechtigten Reklamationen wird der Auftragnehmer die Leistung im betroffenen Umfang kostenfrei nachbessern.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026